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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Selbst wenn durch die zu bewilligende Anlage der Verkehr auf öffentlichen Straßen vergrößert werden sollte, kann dies vom Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nicht erfolgreich bekämpft werden (Hinweis E VS 10.10.1979, 1843/77 VwSlg, 9943 A/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050062.X05Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009