Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs6;Rechtssatz
§ 129 Abs 6 Wr BauO deckt jedenfalls die Heranziehung der Miteigentümer eines Grundstückes zur Tragung der Ersatzvornahmekosten, wenn von der notstandspolizeilichen Maßnahme ein gemeinsamer Teil des Hauses (hier: Dach) betroffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050241.X01Im RIS seit
03.05.2001