RS Vwgh 1995/9/19 95/05/0147

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG OÖ 1991 §13 idF 1993/111;
LStG OÖ 1991 §14 Abs1;
LStG OÖ 1991 §14 Abs3;

Rechtssatz

Die Einwendung eines Anrainers, daß die landwirtschaftliche Nutzung seines Grundstückes eingeschränkt werde und insoweit ein Widerspruch zwischen zwei Gutachten vorliege, berührt nicht das einem Anrainer gem § 14 Abs 1 und § 14 Abs 3 OÖ LStG 1991 allein eingeräumte subjektive öffentliche Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050147.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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