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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §364;Rechtssatz
Das Vorbringen des Nachbarn, eine Bauführung beeinträchtige den Baumbestand auf seiner Liegenschaft, berührt nicht seine im Baubewilligungsverfahren wahrzunehmenden subjektiven öffentlichen Rechte iSd § 134 Abs 3 Wr BauO, sondern ist als Einwendung privatrechtlicher Natur zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050160.X02Im RIS seit
03.05.2001