RS Vwgh 1995/9/19 93/05/0160

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §364;
AVG §8;
BauO Wr §134 Abs3 idF 1987/028;
BauRallg;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Nachbarn, eine Bauführung beeinträchtige den Baumbestand auf seiner Liegenschaft, berührt nicht seine im Baubewilligungsverfahren wahrzunehmenden subjektiven öffentlichen Rechte iSd § 134 Abs 3 Wr BauO, sondern ist als Einwendung privatrechtlicher Natur zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993050160.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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