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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung in: SWK 2001, S 839 bis S 841;Rechtssatz
Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze - als solcher ist auch eine Garconniere anzusehen, weil durch diese ungeachtet ihres Ausmaßes das Wohnbedürfnis des AbgPfl befriedigt wird - sind nur Fahrtstrecken bzw Wegstrecken zwischen dem nächstgelegenen
Wohnsitz und dem Arbeitsort zu berücksichtigen (Hinweis E 26.6.1990, 87/14/0024) Doralt, EStG 2, § 16 Tz 112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140227.X02Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008