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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14;Rechtssatz
Die Aufnahme einer Niederschrift mit einem Angestellten einer Partei (hier: einer juristischen Person) kann nur als Beweisaufnahme, jedoch nicht als Beiziehung der Partei zum betreffenden Verfahren gewertet werden.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050105.X06Im RIS seit
03.05.2001