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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Wird ein Unternehmen (ein Betrieb) im Ganzen mehreren Erwerbern zu ideellen Anteilen übereignet, so ist - wenn die weiteren Voraussetzungen des § 14 BAO erfüllt sind - hinsichtlich jedes Erwerbers die Betriebsnachfolgehaftung gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140038.X03Im RIS seit
06.02.2002