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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Zur Frage, ob sich eine Decke zwischen zwei Wohnungseigentumsobjekten befindet, kommt es auf die Festlegung der Objekte in der Nutzwertfestsetzung bzw Parifizierung und den darauf beruhenden Wohnungseigentumsvertrag an (Hinweis E 11.12.1990, 88/05/0264, VwSlg 13335 A/1990). Hingegen kann den Ergebnissen eines Besitzstörungsprozesses jedenfalls keine bindende Wirkung zugebilligt werden.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050162.X04Im RIS seit
17.08.2001