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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/05/0340 94/05/0339Rechtssatz
Daß die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides eine Berufungsmöglichkeit vorsah, ist nicht von Bedeutung, weil damit ein gesetzlich nicht bestehendes Rechtsmittel nicht begründet werden kann (Hinweis E 6.6.1978, 879 bis 882/78, VwSlg 9581 A/1978).
Schlagworte
RechtsmittelbelehrungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050179.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012