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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Rechtsvorschriften, die die Einhaltung eines bestimmten Abstandes oder einer bestimmten Gebäudehöhe zum Gegenstand haben, dienen vor allem auch einer ausreichenden Belichtung und Belüftung (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, vierte Auflage, S 230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050116.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009