RS Vwgh 1995/9/19 95/14/0050

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2;
BAO §308 Abs3;
BAO §308;
VwGG §46 Abs3;

Rechtssatz

Ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 308 BAO, der keine Angaben darüber enthält, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist aufgehört hat, und der aus diesem Grund die Überprüfung der Rechtzeitigkeit seiner Einbringung nicht ermöglicht, ist als unzulässig zurückzuweisen (Hinweis: E 19.5.1988, 87/16/0003; Stoll, BAO-Kommentar, 2974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140050.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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