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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Durch die Zurückweisung ihres Antrages auf Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens können die Nachbarn allenfalls in ihrem Recht auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Baubewilligungsverfahrens, aber nicht in einem materiellen, durch die Krnt BauO 1992 eingeräumten subjektiven öffentlichen Nachbarrecht verletzt sein.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050240.X01Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011