RS Vwgh 1995/9/19 92/14/0008

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BauRG 1912 §1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z3;
GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das Wirtschaftsgut "Baurecht" KANN ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen. Mangels - abgesehen von der entrichteten Grunderwerbsteuer - geltend gemachter sogleich für die Erlangung des Rechtes getätigter Aufwendungen (zB Ablösezahlung) ist die Behörde zu Recht davon ausgegangen, daß keine weiteren aktivierbaren Anschaffungskosten vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992140008.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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