RS VwGH Erkenntnis 1995/09/19 95/05/0105

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Rechtssatz

Für die Frage der Zulässigkeit des Unterbleibens einer Beglaubigung einer Bescheidausfertigung ist im Falle einer Vervielfältigung ausschließlich das Faktum der Vervielfältigung maßgebend (Hinweis B 29.8.1995, 95/05/0080).

Schlagworte
Beglaubigung der Kanzlei Vervielfältigung von Ausfertigungen
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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