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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die im Zuge einer fremdenpolizeilichen Kontrolle vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten mangels Vorliegen eines Aktes unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der FolgeleistungRechtssatz
Aus den im wesentlichen glaubwürdigen Zeugenaussagen geht hervor, daß die einschreitenden Gendarmen im Zuge der bekämpften Amtshandlung, und zwar einer fremdenpolizeilichen Kontrolle, Gewalt (in welcher Form immer) weder anwendeten noch androhten; vielmehr waren sie in die in Rede stehenden Räumlichkeiten - teils auf ihr Klopfen hin - freiwillig eingelassen worden. Von bekämpfbaren Akten der Befehls- und Zwangsgewalt iS des Art144 B-VG kann darum nicht gesprochen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Hausrecht, Hausdurchsuchung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1347.1990Dokumentnummer
JFR_10079391_90B01347_01