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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung in: SWK 2001, S 839 bis S 841;Rechtssatz
Die Aufwendungen für Familienheimfahrten sind ua dann als Werbungskosten zu berücksichtigten, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, daß die tägliche Fahrtstrecke nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereichs des Familienwohnsitzes liegt und deswegen im Dienstort ein (weiterer) Wohnsitz begründet werden muß (Hinweis: E 3.3.1992, 88/14/0081; E 30.11.1993, 90/14/0212; Doralt, EStG2, § 4 Tz 346 ff, mwA).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140227.X03Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008