RS Vwgh 1995/9/19 91/14/0227

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Beachte

Besprechung in: SWK 2001, S 839 bis S 841;

Rechtssatz

Die Aufwendungen für Familienheimfahrten sind ua dann als Werbungskosten zu berücksichtigten, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, daß die tägliche Fahrtstrecke nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereichs des Familienwohnsitzes liegt und deswegen im Dienstort ein (weiterer) Wohnsitz begründet werden muß (Hinweis: E 3.3.1992, 88/14/0081; E 30.11.1993, 90/14/0212; Doralt, EStG2, § 4 Tz 346 ff, mwA).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140227.X03

Im RIS seit

06.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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