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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Beantwortet der Abgabepflichtige einen mit Vorhalt erteilten Auftrag gemäß § 138 Abs 1 BAO nicht (hier zweimaliges Ersuchen um Erstreckung der Frist zur Beantwortung), so kann in der Annahme der Abgabenbehörde, der geforderte Nachweis sei nicht erbracht worden, dann keine Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht erblickt werden, wenn der Abgabepflichtige der Beweisführung wesentlich näher als die Abgabenbehörde steht, sodaß er im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die entsprechenden Nachweise hätte erbringen müssen (im konkreten Fall ging es um den Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen einem Bankkredit und einem bestimmten Umsatzgeschäft für die Beurteilung der Frage, ob eine Dauerschuld iSd § 7 Z 2 GewStG vorliegt oder nicht; Hinweis: E 18.4.1990, 89/16/0204; E 19.5.1992, 91/14/0089-0091; E 27.6.1985, 84/16/0100; E 14.9.1994, 92/13/0027, 0028; Stoll, BAO-Kommentar, 1559).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140039.X07Im RIS seit
20.11.2000