RS Vwgh 1995/9/19 91/14/0227

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Beachte

Besprechung in: SWK 2001, S 839 bis S 841;

Rechtssatz

Bei einer (relativ) geringen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort, die in einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde zu bewältigen ist, ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. (Im konkreten Fall betrug die Entfernung 78 km, die fast zur Gänze auf einer Autobahn zurückgelegt wurden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140227.X04

Im RIS seit

06.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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