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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung in: SWK 2001, S 839 bis S 841;Rechtssatz
Bei einer (relativ) geringen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort, die in einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde zu bewältigen ist, ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. (Im konkreten Fall betrug die Entfernung 78 km, die fast zur Gänze auf einer Autobahn zurückgelegt wurden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140227.X04Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008