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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Verbot eines Bauvorhabens, wenn durch dessen Verwirklichung die Luft infolge der Abgase von auf öffentlichen Straßen sich bewegenden Kraftfahrzeugen verschlechtert wird, kennt die NÖ BauO 1976 nicht (Hinweis E 3.5.1979, 1511/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050062.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009