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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §30c Abs3;Rechtssatz
Es liegt im Wesen einer Pauschalierung, daß diese dem Anspruchsberechtigten in manchen Fällen zum Vorteil, in anderen Fällen wegen höherer Kosten zum Nachteil gereicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992140004.X03Im RIS seit
01.06.2001