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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Verfahren nach § 113 Abs 2 Z 3 NÖ BauO 1976 (Abbruch eines Bauwerkes mangels Vorliegens einer baubehördlichen Bewilligung) kommt den Nachbarn Parteistellung zu, wenn subjektive öffentliche Nachbarrechte verletzt werden. Diesfalls hat der Nachbar einen Rechtsanspruch auf Erlassung eines baupolizeilichen Befehles (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, vierte Auflage, S 199 f).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050280.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009