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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Besprechung in RdU 1997/3, S 133-134;Rechtssatz
Macht der Kraftwerkseigentümer in seinen Einwendungen im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren lediglich geltend, daß (durch die Überleitung der Tunnelsickerwässer und Begleittunnelsickerwässer) das Arbeitsvermögen seiner Kraftwerke reduziert werde, kann keine Rede davon sein, daß ihm hinsichtlich der im Spruch des angefochtenen eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides angeführten, im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren gem § 127 Abs 1 lit b WRG mitumfaßten Baumaßnahmen (hier: Regulierungsmaßnahmen näher bezeichneter Gewässer, Einrichtung einer Eisenbahnbrücke) Parteistellung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030032.X03Im RIS seit
12.11.2001