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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §248;Rechtssatz
Ausführungen, wonach die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde durch den Haftungspflichtigen auch bei mangelnder Rechtssubjektivität der GmbH zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen Bescheide gegeben ist, weil diese mangelnde Rechtssubjektivität der GmbH nichts am Entstehen der behördlichen Entscheidungspflicht über eine Berufung des Haftungspflichtigen ändern kann. Ist seine Berufung als unzulässig zu beurteilen, dann hat der Haftungspflichtige immer noch Anspruch auf Erledigung der erhobenen Berufung mittels Zurückweisungsbescheides (hier:
Einstellung des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde nach § 36 Abs 2 VwGG).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130068.X01Im RIS seit
20.11.2000