Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0175Rechtssatz
Keine Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Behörde die Angaben des Abgabepflichtigen (hier: über Unterhaltsaufwendungen), deren Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit für die Behörde nicht erkennbar ist, ohne weitere Erhebungen ihrer Entscheidung zugrundelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130174.X01Im RIS seit
01.06.2001