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L65000 Jagd WildNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus der Verbotsnorm des § 55 Abs 1 Stmk JagdG 1986 entsteht Dritten - auch den Eigentümern von Grundstücken, die in räumlicher Nähe zum Jägersitz liegen - kein subjektiv-öffentliches Recht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote JagdeinrichtungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993030007.X01Im RIS seit
11.07.2001