RS Vwgh 1995/9/20 93/03/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
JagdG Stmk 1986 §55 Abs1;
JagdRallg;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der Verbotsnorm des § 55 Abs 1 Stmk JagdG 1986 entsteht Dritten - auch den Eigentümern von Grundstücken, die in räumlicher Nähe zum Jägersitz liegen - kein subjektiv-öffentliches Recht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Jagdeinrichtungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993030007.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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