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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Besprechung in RdU 1997/3, S 133-134;Rechtssatz
Fehlt es an einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht des Projektes, dann kann ein Wasserberechtigter aus § 102 Abs 1 lit b WRG iVm § 12 Abs 2 WRG und § 34 Abs 4 EisenbahnG keine Parteistellung im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren ableiten. Daran vermag auch eine von Amts wegen erfolgte Vorschreibung einer Auflage zwecks Konkretisierung künftig durchzuführender Beweissicherungsmaßnahmen nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030032.X02Im RIS seit
12.11.2001