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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / SäumnisLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde wegen falscher Erhebungen des Bundesministers für Justiz anläßlich des Antrags eines Strafgefangenen auf Gewährung einer Vergünstigung in Form eines Freiganges infolge Unzuständigkeit des VfGH; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen AussichtslosigkeitRechtssatz
Weder Art144 B-VG noch eine sonstige Bestimmung räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, bloße Erhebungen einer Verwaltungsbehörde zu überprüfen (die Genehmigung einer Vergünstigung gemäß §24 Abs3 StVG bzw. die Versagung derselben stellt keinen Bescheid iSd Art144 B-VG dar), einer Behörde Aufträge zu erteilen oder - im Falle der Säumigkeit einer Behörde - an deren Stelle in der Sache selbst zu entscheiden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, Bescheidbegriff, Strafvollzug, Vergünstigungen (Strafvollzug), VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B453.1992Dokumentnummer
JFR_10079391_92B00453_01