RS Vwgh 1995/9/20 95/13/0007

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs5 idF 1992/311;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 1, des § 2 Abs 1, des § 2 Abs 2 und des § 6 FamLAG zeigen in ihrem Zusammenhang, daß die Bestimmung des § 6 Abs 5 FamLAG auch in der Fassung der Novelle BGBl 1992/311 vom aufrechten Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern der anspruchswerbenden Person ausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130007.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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