RS Vwgh 1995/9/20 95/20/0155

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Frage, ob der Asylwerber vor seiner Einreise nach Österreich bereits in einem anderen Staat vor Verfolgung sicher war, ist durch den VwGH nicht einzugehen, wenn die belangte Behörde diese Frage ausdrücklich aus ihren Überlegungen ausgeklammert und nur die Flüchtlingseigenschaft gem § 1 Z 1 AsylG 1991 verneint hat.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200155.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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