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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Selbstbewirtschaftung; fehlende Beurteilung der für eine positive Prognoseentscheidung sprechenden ArgumenteRechtssatz
Die negative Prognose bezüglich der Selbstbewirtschaftung im angefochtenen Bescheid ist damit belastet, daß die erforderliche Abwägung mit allen für eine positive Beurteilung sprechenden Argumenten unterblieben ist, und sich die Behörde auf Argumente für eine negative Prognoseentscheidung beschränkt hat.
Soweit der Bescheid auf diverse "Pacht- und Optionsverträge" zum Nachteil des Beschwerdeführers Bezug nimmt, lassen die vorgelegten Verwaltungsakten nicht einmal erkennen, daß dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben worden wäre, sich hiezu zu äußern.
Es wurde auch weder erhoben, ob die Behauptung des Beschwerdeführers zutrifft, daß er sein Transportunternehmen bereits erheblich eingeschränkt habe, noch wurde erwogen, ob dem Beschwerdeführer ein Einstieg in die Land- und Forstwirtschaft auf Basis einer bloßen Mähwirtschaft trotz der schwebenden Verfahren, die eine Erfüllung der Auflagen zum Zwecke der Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes und der Großviehhaltung zum Ziel haben, zumutbar war.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1135.1991Dokumentnummer
JFR_10079391_91B01135_01