Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
AÜG §3 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/09/0393 E 21. September 1995 94/09/0398 E 21. September 1995 94/09/0397 E 21. September 1995 94/09/0394 E 21. September 1995Rechtssatz
Unterläßt ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH in Ausübung der Überlassung ausländischer Arbeitskräfte seitens einer OHG iSd § 25 GmbHG zielführende bzw auf umfassender Sachverhaltsdarstellung beruhende Erkundigungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde und/oder bei einer zur Parteienvertretung befugten Person oder Stelle - insbesondere auch die ihm mögliche Auskunft beim Gewerberegister hinsichtlich der für die ausländische Arbeitskräfte überlassende OHG überhaupt bestehenden Gewerbeberechtigungen bzw Nachforschungen über deren tatsächlichen Geschäftsbetrieb - liegt zumindest ein die Anwendbarkeit des § 5 Abs 2 VStG ausschließendes fahrlässiges Verhalten vor (Hinweis E 30.8.1991, 91/09/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090395.X03Im RIS seit
21.12.2001Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015