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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/21 94/09/0304 5 (hier: Aufzugsanlagenverkleidungskonstruktionen und Geländerkonstruktionen aus Stahl)Stammrechtssatz
Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von Anlagen und Maschinen" spricht, schließt dies auch die Lieferung von Teilen von Anlagen/Maschinen mit ein. Freilich wird bei einer Teilung jeweils im Einzelfall zu beachten sein, ob auch die übrigen Tatbestandselemente des § 18 Abs 3 AuslBG, die miteinander in einem Zusammenhang stehen, noch erfüllt sind, also zB die für "Montagearbeiten" typische Fertigungstechnik bei der Teillieferung noch gegeben ist. (hier: Aufzugsanlagenverkleidungskonstruktionen und Geländerkonstruktionen aus Stahl).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090097.X02Im RIS seit
11.07.2001