RS Vwgh 1995/9/21 95/07/0069

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Wien
L82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

AWG Wr 1994 §51 Abs6;
VwRallg;

Rechtssatz

"Ordnungsgemäß" iSd § 51 Abs 6 Wr AWG 1994 bedeutet, daß die Projektierung oder der Baubeginn der zu beurteilenden Anlage auf Grund eines der Gesetzeslage entsprechenden Konsenses erfolgt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070069.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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