RS Vwgh 1995/9/21 91/07/0048

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §45 Abs1;
FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
ZLG Stmk 1971 §24 Abs1 idF 1982/053;
ZLG Stmk 1971 §24 Abs8 idF 1982/053;

Rechtssatz

Daß Grundstücke mit stauender Nässe als gleich beschaffen wie überflutungsbedrohte Grundstücke angesehen werden können, müßte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beeinträchtigungen (zB stehendes Wasser bzw fließendes Gewässer) und der unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten (zB durch Dränage bzw durch Regulierung) von der Beh auf fachkundiger Grundlage begründet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991070048.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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