RS Vwgh 1995/9/21 95/07/0037

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;
WRG 1959 §21a;
WRGNov 1990;

Rechtssatz

Eine Bestimmmung, die es verbietet, ein wasserechtliches Überprüfungsverfahren zum Ausgangspunkt für ein Verfahren nach § 21a WRG zu machen und beide Verfahren gemeinsam durchzuführen, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070037.X09

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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