RS Vwgh 1995/9/21 95/07/0037

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §21a Abs1;
WRGNov 1990;

Rechtssatz

Inhalt eines Auftrages nach § 21a Abs 1 WRG können ua Auflagen und Anpassungsmaßnahmen sein; sie müssen zur Erreichung eines hinreichenden Schutzes öffentlicher Interessen erforderlich sein. Diese Voraussetzung können grundsätzlich auch Auflagen oder Anpassungsziele erfüllen, die Kontrollmaßnahmen oder Beweissicherungsmaßnahmen zum Inhalt haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070037.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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