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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Inhalt eines Auftrages nach § 21a Abs 1 WRG können ua Auflagen und Anpassungsmaßnahmen sein; sie müssen zur Erreichung eines hinreichenden Schutzes öffentlicher Interessen erforderlich sein. Diese Voraussetzung können grundsätzlich auch Auflagen oder Anpassungsziele erfüllen, die Kontrollmaßnahmen oder Beweissicherungsmaßnahmen zum Inhalt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070037.X08Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009