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L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege NiederösterreichNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 NÖ GSLG, wonach fremder Grund unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes in möglichst geringem Ausmaß in Anspruch genommen werden soll, bedeutet für die Behörde, daß bei kleinen landwirtschaftlichen Nutzflächen ein erhöhtes Maß an Begründungsaufwand nach § 60 AVG iVm § 1 AgrVG notwendig ist, um eine Zufahrtsmöglichkeit auch für landwirtschaftliche Maschinen zu rechtfertigen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070054.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012