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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
StGG Art5Leitsatz
Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs wegen bestehender Überfremdung in einem Zweitwohnungsgebiet; keine Bedenken gegen den Versagungstatbestand der Überfremdung im Sbg GVGRechtssatz
Art1 Abs1 des 1. ZP zur EMRK ist, wie der Verfassungsgerichtshof in ständiger Judikatur erkannt hat, nur auf den Eigentumsentzug, nicht aber auch auf Eigentumsbeschränkungen - wie sie auch das Erfordernis der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung darstellt - anzuwenden.
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des §9 Abs1 Z3 (iVm Abs3) Sbg GVG 1986 bestehen keine Bedenken.
Es läßt sich sachlich nicht rechtfertigen, im Bereich des Grundverkehrs den Rechtserwerb durch Ausländer deshalb zu begünstigen, weil schon der Veräußerer Ausländer war oder weil im Hinblick auf den bestehenden ausländischen Grundbesitz eine Überfremdung bereits vorlag.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, ÜberfremdungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1256.1990Dokumentnummer
JFR_10079390_90B01256_01