RS Vwgh 1995/9/21 93/09/0449

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §124 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §54 Abs1;

Rechtssatz

Ist die endgültige Subsumierung der bereits in der Disziplinaranzeige enthaltenen und im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde vorläufig als Dienstpflichtverletzungen nach § 44 Abs 1 BDG 1979 und § 54 Abs 1 BDG 1979 gewerteten Vorwürfe erst im weiteren Disziplinarverfahren vorzunehmen, ist auch darin keine wesentliche Verletzung des Parteiengehörs zu erblicken, daß dem Beamten vor Erlassung des Einleitungsbeschlusses und Verhandlungsbeschlusses zur möglichen Qualifizierung seiner Handlungsweise als Dienstpflichtverletzung gemäß § 54 Abs 1 BDG 1979 kein Parteiengehör gewährt worden ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090449.X03

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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