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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist die endgültige Subsumierung der bereits in der Disziplinaranzeige enthaltenen und im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde vorläufig als Dienstpflichtverletzungen nach § 44 Abs 1 BDG 1979 und § 54 Abs 1 BDG 1979 gewerteten Vorwürfe erst im weiteren Disziplinarverfahren vorzunehmen, ist auch darin keine wesentliche Verletzung des Parteiengehörs zu erblicken, daß dem Beamten vor Erlassung des Einleitungsbeschlusses und Verhandlungsbeschlusses zur möglichen Qualifizierung seiner Handlungsweise als Dienstpflichtverletzung gemäß § 54 Abs 1 BDG 1979 kein Parteiengehör gewährt worden ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090449.X03Im RIS seit
27.11.2000