RS Vwgh 1995/9/25 95/10/0034

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Veröffentlicht am 25.09.1995
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6 lita;
ForstG 1975 §172 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0044 E 11. Mai 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Forstpolizeiliche Aufträge nach § 172 Abs 6 FG dienen in erster Linie der Walderhaltung. Die Rechtmäßigkeit eines auf dieser Gesetzesstelle beruhenden Wiederbewaldungsauftrages ist demnach davon abhängig, ob die Wiederbewaldung eine Maßnahme darstellt, die im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist. (Hinweis auf E 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100034.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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