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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Gegen die Bestimmungen des § 17 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 ForstG 1975 sowie gegen § 170 Abs 1 ForstG 1975, soweit er die Zuständigkeit des Landeshauptmanes als Berufungsbehörde im Verfahren zur Erteilung eines Wiederbewaldungsauftrages und eines (gleichfalls forstpolizeilichen) Auftrages zur Entfernung
einer konsenslos errichteten Waldarbeiterunterkunft betrifft, bestehen - unter dem Blickwinkel des Beschwerdevorbringens - keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis B VfGH 28.11.1994, B 1869/93).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100034.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011