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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 1990;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einwendungen gegen die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage einer Sonderabfalldeponie - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des BMW wurden Berufungen gegen die Erteilung einer gewerbehördlichen Genehmigung einer Änderung einer bereits gewerberechtlich genehmigten Abfalldeponie abgewiesen. Im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung erscheint die Weiterverwendbarkeit der Abfalldeponie gefährdet, weshalb schon aus Gründen einer geordneten Abfallwirtschaft (Gefahr eines "Müllnotstandes)" ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dem Aufschiebungsantrag war daher unter den derzeit gegebenen Voraussetzungen nicht stattzugeben.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995040041.A01Im RIS seit
20.11.2000