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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Wurde die Unterhaltspflicht der in § 42 Abs 1 NÖ SHG genannten Person durch ein rechtskräftigtes Urteil eines Gerichtes dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, sind ihre auf Einkommensverhältnisse und Sorgepflichten gestützten Einwände im Ersatzverfahren unbeachtlich (Hinweis E 20.2.1987, 84/11/0293).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080071.X04Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009