RS Vwgh 1995/9/26 94/04/0063

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Veröffentlicht am 26.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
GewO 1973 §28 Abs1 Z2 idF 1993/029;

Rechtssatz

Aus dem bloßen Nichtbesuch von Schulen, die für den Nachweis der vollen Befähigung erforderlich gewesen wären, allein darf die belBeh im Rahmen ihrer Beweiswürdigung noch keinen negativen Schluß auf das Fehlen der tatsächlichen Befähigung bzw der fachtheoretischen Kenntnisse des Nachsichtswerbers ziehen, sondern die belBeh hätte die behauptete Befähigung des Bf zum Gegenstand eines Sachverständigenbeweises machen müssen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040063.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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