Index
L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §1497;Rechtssatz
Ungeachtet des früheren Zeitpunktes des Einlangens des Antrages des Sozialhilfeträgers auf Rückersatz bei der Behörde (zur Unterbrechungswirkung eines solchen Antrages Hinweis E 19.9.1984, 82/11/0199, VwSlg 11526 A/1984) ist jedenfalls die Erlassung des den Unterhaltspflichtigen zum Kostenersatz gem § 42 Abs 1 NÖ SHG verpflichtenden Bescheides eine die Verjährung unterbrechende Belangung des Ersatzpflichtigen iSd § 1497 ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080104.X03Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009