RS Vwgh 1995/9/26 92/08/0118

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Veröffentlicht am 26.09.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §140;
AlVG 1977 §20 Abs2;

Rechtssatz

Einer zuschlagsberechtigten Person kann während ihrer Ausbildung als Schülerin eines Oberstufenrealgymnasiums nicht zugemutet werden, den Aufwand für einen angemessenen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften (dh aus eigener Arbeit) zu leisten (Hinweis E 8.10.1991, 90/08/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992080118.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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