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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Einer zuschlagsberechtigten Person kann während ihrer Ausbildung als Schülerin eines Oberstufenrealgymnasiums nicht zugemutet werden, den Aufwand für einen angemessenen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften (dh aus eigener Arbeit) zu leisten (Hinweis E 8.10.1991, 90/08/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992080118.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010