RS Vwgh 1995/9/26 94/08/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1 idF idF 1993/502 ;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, daß die Gründe, nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, dem Arbeitslosen eröffnet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080131.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten