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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Künstlereigenschaft bestätigende Schreiben akademischer Maler sind nicht zum Beweis der Behauptung, eine Tätigkeit sei als künstlerisch iSd Abgabenvorschriften zu beurteilen geeignet, wenn der Verfasser des Schreibens die zu beurteilenden Arbeiten nicht gesehen hat.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Kunst Kunsthandwerk AbgrenzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992150086.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2009