RS Vwgh 1995/9/27 95/21/0473

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §28 Abs3;

Rechtssatz

Nach § 28 Abs 3 VwGG ist nicht nur die Existenz eines Antrages (hier: einer Berufung), sondern auch das Einbringen dieses Antrages bei der zuständigen Behörde glaubhaft zu machen (Hinweis B 16.9.1985, 85/10/0097; B 12.5.1989, 88/17/0237).

Schlagworte

Binnen 6 Monaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210473.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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