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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FBG 1991 §11;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/16/0189 E 19. Oktober 1995Rechtssatz
Indem die Anm 3b zu TP 10 GGG die Anmeldung betreffend einen Gesellschafter einer GmbH (wozu selbstredend auch die gemäß § 26 Abs 1 und § 78 Abs 1 GmbHG vorzunehmende Anmeldung eines Gesellschafterwechsels gehört) der dort vorgesehenen Ermäßigung zugänglich macht, gibt das Gesetz zu erkennen, daß es an sich von der Gebührenpflicht eines solchen Vorganges ausgeht, woraus wiederum folgt, daß das Gesetz selbst unter einer "Änderung bei den Inhabern" einer GmbH den Gesellschafterwechsel versteht (Hinweis: dazu auch die bei Danzl, ecolex SPEZIAL, Das neue Firmenbuch, 64 referierte Stelle aus den Materialien zu § 5 Z 6 FBG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160141.X02Im RIS seit
24.10.2001